Schlussbericht und Leitfaden "Umgang mit organikhaltigem Bodenaushub bei kleinen und mittleren Bauvorhaben"
Bericht zum Auftrag des Bayerischen Bauindustrieverbandes (Projekt Nr. 20151004)
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Regelmäßig fällt bei Baumaßnahmen organikhaltiger Bodenaushub an, der aufgrund seines oftmals hohen Gehalts an organischen Bestandteilen ungünstige bautechnische Eigenschaften aufweist und deswegen als Baustoff für qualifizierte Erdbauwerke ohne Zusatzmaßnahmen nicht verwendet werden kann und deshalb zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen eingesetzt oder auf Deponien verbracht wird. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz wird von Seiten der Bundesregierung im Sinne einer nachhaltigen Materialverwendung und einer geschlossen Kreislaufwirtschaft jedoch gefordert, mineralische Abfälle, zu denen organikhaltiger Bodenaushub zu zählen ist, einer möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen und lediglich als letzte Möglichkeiten zu verfüllen oder gar auf Deponien zu beseitigen.
Neben den bereits erwähnten Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten im Umgang mit organikhaltigen Bodenaushub – der Verwertung in technischen Bauwerken, als Material zur Verfüllung oder zur Deponierung – existieren einige weitere Möglichkeiten, mit denen organikhaltiger Bodenaushub einem hochwertigen Einsatz im Wirtschaftskreislauf im Einklang mit den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetztes zugeführt werden kann. Neben den stofflichen und bautechnischen Eigenschaften, die in großem Maße vom Organikgehalt des Bodenmaterials abhängen, sind bei der Verwertung des Aushubs insbesondere auch die umwelttechnischen Eigenschaften des Bodens zu berücksichtigen. Zum Schutz der Allgemeinheit sowie der Schutzgüter Boden und Wasser existiert eine Vielzahl an umweltrechtlichen Vorgaben, die je nach vorgesehenem Verwertungsweg beachtet werden müssen. Neben umwelttechnischen Grenzwerten enthalten diese in vielen Fällen auch Angaben über den zulässigen maximalen Organikgehalt des Bodens.
Bei dem vorliegenden Bericht zum „Umgang mit organikhaltigem Bodenaushub bei kleinen und mittleren Baumaßnahmen“ soll es sich um ein Werkzeug handeln, mit dessen Hilfe Ausführenden, Planern und Behörden der Umgang mit organikhaltigem Bodenaushub in der Praxis erleichtert werden soll (siehe hierzu auch „Merkblatt zum Umgang mit humusreichem und organischen Bodenmaterial: Vermeidung – Verwertung – Beseitigung“ des Bayerischen Landesamt für Umwelt [5]). Dazu werden im Folgenden zunächst die rechtlichen Grundlagen dargelegt und erläutert. Anschließend werden Hinweise zum notwendigen Erkundungs- und Untersuchungskonzept bei Aushubmaßnahmen sowie zur Bewertung der bau- und umwelttechnischen Eigenschaften von organikhaltigem Bodenaushub angegeben. Die jeweiligen Vorgaben hinsichtlich der umwelttechnischen Eignung hängen dabei meist vom vorgesehenen Einsatzgebiet des Aushubmaterials ab. Ob das Material aus bautechnischer Sicht für eine Maßnahme geeignet ist, hängt hingegen sowohl von den zu erwartenden Gehalten an umweltrelevanten Inhaltsstoffen, als auch von den bautechnischen E-genschaften des Bodenmaterials ab. Da letztere in großem Maße vom Organikgehalt des Aushubs abhängig sind, wird der Einfluss der Höhe des Organikgehalts auf die bautechnischen Eigenschaften erläutert.
Im letzten Teil des Berichts werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Anfall von organikhaltigem Bodenaushub verringert werden kann bzw. welche Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten für bereits angefallenes Material bestehen. Für jede Maßnahme werden konkrete Anforderungen hinsichtlich der notwendigen bautechnischen Eigenschaften des Bodenaushubs sowie die umwelttechnischen Vorgaben des gesetzlichen Regelwerks genannt. Auch Einschränkungen im Hinblick auf den maximal zulässigen Organikgehalt bzw. auf einen Mindestorganikgehalt werden angeführt, soweit für die jeweilige Maßnahme solche zu beachten sind. Die Anordnung der möglichen Maßnahmen orientiert sich dabei an ihrer Wertigkeit gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Abgeschlossen wird der Bericht durch die Anhänge 1 und 2. Ersterer fasst die für die im Bericht angeführten Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten jeweils anzuwendenden Grenzwerte zur umwelttechnischen Bewertung des Bodenaushubs zusammen. Anhang 2 stellt einen Leitfaden für die Praxis dar, mit dessen Hilfe eine schnelle Eingrenzung möglicher Verwertungsmaßnahmen getroffen werden kann.
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