Anforderungen an das Arbeitsplanum zur Gewährleistung der Standsicherheit von Spezialtiefbaugeräten
Dipl.-Ing. Jennifer Kleih
Dr.-Ing. Peter Schwarz
Prof. Dr.-Ing. Norbert Vogt
Bisher ist der Nachweis der Standsicherheit von Spezialtiefbaugeräten als Unterpunkt in den europäischen Normen DIN EN 791:1995 (Bohrgeräte - Sicherheit) und DIN EN 996:1995 (Rammausrüstung - Sicherheitsanforderungen) geregelt. Darin wird gefordert, dass Geräte so konstruiert und gebaut sein müssen, dass sie unter den beabsichtigten Betriebsstellungen, wie z.B. Transport, Umsetzen, Abstellen und Bohren auf einem festen, ebenen und tragfähigen Untergrund ausreichend standsicher sind, so dass kein Risiko des Umstürzens oder Umkippens besteht. Diese Nachweise beschränken sich jedoch ausschließlich auf die Standsicherheit des Gerätes und dessen Anbaus bei Annahme eines unnachgiebigen Untergrunds.
Aus geotechnischer Sicht ist es zusätzlich notwendig, die ausreichende Tragfähigkeit des durch die Geräte hoch belasteten Bodens nachzuweisen, da es in der Vergangenheit beim Aufstellen großer und hoher Geräte des Spezialtiefbaus (Bohrgeräte, Rammen, Rüttler usw.) auf einem nicht ausreichend tragfähigen Untergrund immer wieder zu Schadensfällen durch umstürzende Baugeräte gekommen ist.
Auf Grundlage von Grundbruchberechnungen für einen mehrschichtigen Baugrundaufbau nach unterschiedlichen Verfahren (DIN 4017-B, MEYERHOF, GIROUD) wurde ein Bemessungsdiagramm entwickelt, mit dem in Abhängigkeit der undränierten Scherfestigkeit des Untergrunds die Mächtigkeit einer evtl. notwendigen Tragschicht ermittelt werden kann.