Studierende, die an einer Schule, Beruflichen Schule, Hochschule oder Universität im In- oder Ausland bereits Studienleistungen erbracht haben, die in Art und Umfang dem Stoff der Lehrveranstaltung ‚Darstellende Geometrie‘ entsprechen, können sich diese nach § 16 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung der TUM als Äquivalenzleistung anrechnen lassen. Die Note der an der anderen Schule erbrachten Leistung wird dabei als Note für die Lehrveranstaltung ‚Darstellende Geometrie‘ übernommen. Für den Fall, dass Sie erwägen, diese Möglichkeit wahrzunehmen, prüfen Sie bitte Folgendes: Prüfen Sie, ob die an der anderen Schule erbrachten Leistungen tatsächlich in Art und Umfang dem Stoff der Lehrveranstaltung ‚Darstellende Geometrie‘ entsprechen. Informationen dazu finden Sie im Semesterinfo, auf TUMonline und im Skript (Inhaltsverzeichnis). Prüfen Sie, ob sie Unterlagen vorliegen haben oder beschaffen können, aus denen hervorgeht, dass die an der anderen Schule erbrachten Leistungen dem Stoff der Lehrveranstaltung ‚Darstellende Geometrie‘ entsprechen. Prüfen Sie, ob Sie die Note, die sie bei den Leistungen an der anderen Schule erzielt haben tatsächlich für die Lehrveranstaltung ‚Darstellende Geometrie‘ übernommen haben möchten.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Lehrveranstaltung Darstellende Geometrie