Förderverein Massivbau der TU München e.V.
Der Verein hat den Zweck, die Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung des Lehrstuhls für Massivbau der Technischen Universität München zu fördern und die Kontakte zu Partnern aus der Praxis zu pflegen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Seminare und Versammlungen,
- Unterstützung von Lehr- und Forschungsaufgaben
- Herstellung und Pflege der Beziehungen zur Praxis
- Unterstützung bei Exkursionen, Gastvorträgen, Praktika und Diplomarbeiten für ausländische und deutsche Studenten im Rahmen der Ausbildung
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von DIN-Normen
- Kostenzuschüsse für Veröffentlichungen des Lehrstuhls für Massivbau
- Preise für wissenschaftliche Arbeiten
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf Rückgabe bezahlter Beiträge oder auf das Vermögen des Vereins oder Teile davon. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vorstand
Vorsitzender | |
Prof. Dr.-Ing. Uwe Willberg | |
1. stellvertretender Vorsitzender | |
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Oliver Fischer | |
2. stellvertretender Vorsitzender | |
Dr.-Ing. Markus Staller | |
Geschäftsführer | |
Priv. Doz. Dr.-Ing. habil. Roland Niedermeier |
Mitgliedsbeiträge
Natürliche Personen | |
Studenten und Promotionsstudenten | 10,- € |
Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter | 30,- € |
Mitarbeiter der Technischen Universität München | 30,- € |
Absolventen bis zu 5 Jahre nach bestandener letzter Prüfung | 30,- € |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Sonstige | 50,- € |
Firmen, Verbände und juristische Personen | |
Kleinere und mittlere Firmen, Verbände und juristische Personen (bis einschließlich 100 Mitarbeiter) | 250,- € |
Große Firmen, Verbände und juristische Personen (über 100 Mitarbeiter) | 500,- € |
Der Vereinsbeitrag dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im 1. Quartal eines Jahres fällig.
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen Jahresbetrag.