Bei unbeschichteten Kupfer- und Zink-Dächern werden jährlich durchschnittlich 1,3 g Cu/(m² ∙ a) bzw. 3,0 g Zn/(m² ∙ a) abgeschwemmt. Damit sind die resultierenden Niederschlagsabflüsse stofflich belastet und müssen meist vor einer Einleitung in das Boden-/Grundwassersystem behandelt werden. Derzeit gibt es für diesen Anwendungsfall keine bundeseinheitlichen Vorgaben und auch keine Möglichkeit der Prüfung dezentraler Behandlungsanlagen für Metalldachabflüsse beim Deutschen Institut für Bautechnik. In Bayern wurden daher vorläufige Prüfkriterien erstellt, mit denen bisher drei Hersteller für fünf Anlagen eine Bauartzulassung für Bayern zur anschließenden Versickerung erhalten haben. Zudem bestehen offene Fragen bezüglich des Umgangs mit Kontrollen/Wartungen dezentraler Anlagen sowie der Konsequenzen des Inkrafttretens der Mantelverordnung in der Zukunft.