Reinigungsleistung und Entwässerungssicherheit sind konkurrierende Zielanforderungen und müssen für Genehmigungspraxis und Verwaltungsvollzug nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abgewogen werden. Im Rahmen der förmlichen Verfahren bei der Erstellung des Arbeitsblatts DWA-A 138-1 und der Regeln für die Entwässerung von Straßen (REwS) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist dieser Abwägungsprozess erfolgt. Bereits frühzeitig hatten die zuständigen Arbeitsgruppen die Vertreter von Landesumweltministerien und -behörden, Bundesministerium für Umwelt, Umweltbundesamt, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Bund/Länder-Arbeitsgruppe Anhang Niederschlagswasser, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) und einschlägigen Hochschulen in den Abstimmungsprozess eingebunden. Die in den allgemein anerkannten Regeln der Technik, konkret DWA-A 138-1 und FGSV-REwS, gewählten qualitativen Anforderungen für die Versickerung von Niederschlagswasser leiten sich aus der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ab und stellen vor dem Hintergrund von wassersensibler Siedlungsentwicklung und der wichtigen Klimaanpassungsstrategien an der Schnittstelle des Siedlungswasserhaushalts eine umfassende und ausgewogene Berücksichtigung von Belangen des Grundwasserschutzes und der Entwässerungssicherheit dar. Höhere qualitative Anforderungen für die Versickerung oder Behandlung von Niederschlagswasser, etwa eine direkte Übertragung von Schwellenwerten der Grundwasserverordnung oder eine direkte Übertragung der Geringfügigkeitsschwellenwerte ließe sich nur in absoluten Ausnahmefällen technisch und wirtschaftlich darstellen und sind auch nicht erforderlich.
Helmreich, B., Schneider, F., Grotehusmann, D., Hüpperling, R., Kaiser, M., Kasting, U., Kirsten, T., Nickel, D., Pfeifer, R., Anselm,J., Borchert, G., Benecke, H., Bürger, M., Kocher, B. Kolks, I., Maurer, W., Müller, M. Roth, J., Tatzber, J. (2022): Diskussion qualitativer Anforderungen für die Versickerung von Niederschlagswasser. Korrespondenz Abwasser Abfall 69 (1), 22-27.